FRAGE: Herr Hahne, die Landesregierung hat ein Hundegesetz auf den Weg gebracht. Gibt es einen Grund dafür? HAHNE: Es hat in der Vergangenheit in Niedersachsen relativ viele Beißunfälle gegeben. Mit dem Gesetz streben wir ein geregeltes Miteinander von Hundehaltern und Nichthundehaltern an. Leider müssen wir einigen Hundehaltern beibringen, dass sie mit ihren Tieren auch eine erhöhte Verantwortung übernehmen.
FRAGE: Was wird auf die Hundehalter zukommen? HAHNE: Sicher ist schon jetzt, dass jeder neue Hund zur eindeutigen Identifizierung mit einem Chip gekennzeichnet wird. So wird der Halter erkennbar und im Notfall auch regressfähig. Die Kennzeichnung dient auch dem Tierschutz, denn Hunden können dann nicht mehr einfach ausgesetzt werden. Dieses Verfahren haben wir bereits ohne Probleme auch bei Pferden eingeführt. Verpflichtend wird künftig auch der Abschluss einer Versicherung. Nach unseren Schätzungen ist zurzeit jeder zweite Hund noch nicht richtig versichert. Schließlich soll eine Art Hundeführerschein eingeführt werden für alle, die mit ihrem Hund oder selbst mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind oder sich zum ersten Mal einen Hund anschaffen.
FRAGE: Wie weit ist das Verfahren zur Einführung des Gesetzes? HAHNE: Jetzt wird sich zunächst das Kabinett mit dem Gesetz beschäftigen, bevor Verbände und Organisationen noch einmal angehört werden, um letzte Details abzuklären. Dabei wird es vor allem um Fragen zum Hundeführerschein gehen. Unser Vorhaben ist gerade bei Tierschützern bereits auf große Zustimmung gestoßen. Es gibt also einen breiten Konsens und das Gesetz wird im nächsten Jahr in Kraft treten können.